Land Niedersachsen unterstützt Erweiterung des Krankenhauses Lindenbrunn mit 14 Millionen
Sozialministerin Cornelia Rundt hat Bewilligungsbescheid am 05. Oktober 2017 überreicht
Die Förderung für das Bauvorhaben am Krankenhaus Lindenbrunn ist nun offiziell bestätigt. Während einer Feierstunde mit leitenden Mitarbeitern und Politikern am 05. Oktober 2017 hat Sozialministerin Cornelia Rundt den Förderbescheid über 14 Mio. Euro für den geplanten Neu- und Umbau überreicht. In diesem Zusammenhang hat der Lindenbrunn-Geschäftsführer Frank Schmidt über den Planungsstand des Neubauprojekts informiert.
Die Vollauslastung des Hauses und die bereits zusätzlich Ende 2015 bewilligten weiteren Planbetten für das Krankenhaus Lindenbrunn durch das Niedersächsische Sozialministerium machen den Neu- und Umbau erforderlich.
Geplant ist ein neues Bettenhaus zu errichten, welches an den bestehenden Gebäudeteil anschließt, sowie ein Umbau zur Erweiterung eines stationsnahen Therapiebereichs. Das Gutachten zum Raumprogramm hat gezeigt, dass mit der Erweiterung 3.561 qm Fläche fehlen. Die Bereitstellung der Fehlfläche ist nur durch den Neubau eines Bettenhauses möglich. Umgebaut werden 3.252 qm. Auch die Liegendkrankeneinfahrt wird verlagert. Für den Krankenhausbetrieb bedeuten die Baumaßnahmen keine Einschränkungen, da zuerst der Neubau errichtet wird und der Umbau dann in einem dafür komplett gesperrten separaten Gebäudeteil erfolgt.
Das Land unterstützt das Bauvorhaben aus dem Investitionsprogramm "Sondervermögen". Man sei sich im Planungsausschuss einig gewesen, dass das Geld im Krankenhaus Lindenbrunn "gut angelegt" sei. Die Gesamtinvestition beträgt rund 35,5 Mio. Euro, wovon der Verein zur Betreuung von Schwerbehinderten e. V., Trägerverein des Krankenhauses Lindenbrunn, die Restfinanzierung der vom Land nicht übernommenen Kosten trägt.
Interview mit den Weserbergland-Nachrichten
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Sozialministerin Cornelia Rundt (Mitte) überreicht Lindenbrunn-Geschäftsführer Frank Schmidt (l.) und Vereinsvorsitzenden Rolf Harmening (r.) den Bewilligungsbescheid.